Bankgebühren für Nicht-EU-Länder: Oikocredit ändert die Beteiligungsbedingungen
Oikocredit ändert die Bedingungen für Investitionen in die Genossenschaft durch den Kauf und das Halten von Beteiligungen. Die Änderungen treten am 1. Juni 2024 in Kraft. Die aktualisierten Bedingungen gelten sowohl für bestehende Beteiligungen als auch für Ausgabeanträge von Beteiligungen, die im Mai 2024 eingereicht werden.
Bankgebühren für Nicht-EU-Länder: Anpassung des Dividendenzahlungsverfahrens
Die wichtigste Änderung betrifft den Prozess der Dividendenausschüttung, der im Anschluss an die jährliche Generalversammlung im Juni stattfindet. Diese Änderung betrifft hauptsächlich Anleger*innen, die Beteiligungen in den Währungen US-Dollar (USD), Kanadischem Dollar (CAD)oder Britischem Pfund (GBP)halten.
Nach den derzeitigen Beteiligungsbedingungen muss Oikocredit Dividenden in bar auszahlen, wenn die Dividende den Schwellenwert von 1 EUR/USD/CHF (Schweizer Franken)/CAD/GBP oder 10 Schwedischen Kronen (SEK) überschreitet.
Die Transaktionsgebühren für Dividendenzahlungen innerhalb der Europäischen Union betragen in der Regel weniger als 1 EUR. Die Transaktionsgebühren für Dividendenzahlungen an Beteiligungsinhaber*innen außerhalb der Europäischen Union können jedoch erheblich sein und die Dividende übersteigen. Oikocredit übernimmt die von der eigenen Bank erhobenen Transaktionsgebühren, während die Beteiligungsinhaber*innen die Transaktionsgebühren ihrer Bank tragen, sofern sie anfallen. Die Transaktionsgebühren, die die Banken der Beteiligungsinhaber*innen erheben, sind von Bank zu Bank unterschiedlich.
Wir haben daher beschlossen, dass die Dividende automatisch wiederveranlagt wird, wenn die Transaktionsgebühren nicht gedeckt sind. Dazu müssen wir den Wortlaut der Beteiligungsbedingungen unter Punkt 8.5 ändern.
Wenn die aktualisierten Bedingungen am 1. Juni 2024 in Kraft treten, wird Oikocredit die Dividenden der Beteiligungsinhaber*innen reinvestieren, wenn diese niedriger sind als die anfallenden Transaktionsgebühren.
Andere kleinere Anpassungen der Bedingungen
Wir nehmen weitere geringfügige Änderungen an den Beteiligungsbedingungen vor:
In Punkt 4.12 wird der sechste Werktag des Monats durch den siebten ersetzt, da in der Praxis Rücknahmezahlungen manchmal erst am siebten Werktag bearbeitet werden.
In Punkt 10.3 fügen wir eine Passage hinzu, um die Wahrscheinlichkeit von Fehlern im Zusammenhang mit Rücknahmeanträgen durch Inhaber*innen gemeinsamer Beteiligungen zu verringern.
Generell gestalten wir die Beteiligungsbedingungen und ihre Anhänge einheitlicher, indem das Wort "Anleger" durch "Beteiligungsinhaber" ersetzt wird, wo dies relevant ist.
Die aktualisierten Beteiligungsbedingungen können Sie hier einsehen.
Sollten Sie Fragen zu diesen Änderungen haben, können Sie sich gerne an unser Serviceteam Geldanlage wenden.
Weitere Informationen über Anlagen in Oikocredit finden Sie auf der Seite "Investieren".
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